§ 130 BGB; §§ 233, 276 ZPO

"OK"-Vermerk im Faxsendebericht nur Indiz für Zugang - sekundäre Darlegungslast des EmpfängersOLG Koblenz, Beschl. v. 04.07.2013 - 3 W 298/13 IBR 2014, 192

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob der "OK"-Vermerk im Faxsendebericht ein Beweis für den Zugang des Faxes ist oder nur ein Indiz hierfür darstellt und ob der Empfänger der Sendung hierzu eine sekundäre Darlegungslast hat.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Ein "OK"-Vermerk im Sendebericht eines Faxgeräts ist kein Beweis für den Zugang eines Dokumentes beim Empfänger, stellt jedoch ein Indiz dafür dar. Behauptet der Empfänger der Sendung dennoch, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt. In so einem Fall muss der Empfänger den fehlenden Zugang beweisen.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: