Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben auf (Baustellen-)Protokolle KG, Urt. v. 18.09.2012 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschl. v. 11.10.2013 zurückgewiesen -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben auf Protokolle entsprechend anwendbar sind.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind auf (Baustellen-)Protokolle entsprechend anwendbar. Der Auftragnehmer muss daher dem Inhalt eines vom Auftraggeber erstellten Protokolls unverzüglich widersprechen, will er verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche Genehmigung behandelt wird.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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