Zu §§ 195, 307 BGBVerkürzung der Vergütungsverjährung durch AGB
BGH, Urt. v. 06.12.2012 - VII ZR 15/12
I. Das Urteil nimmt Stellung zu
der Frage der Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Werklohnansprüche durch AGB.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Die Klägerin (Auftragnehmerin) verlangte von der Beklagten (Auftraggeberin) die Restvergütung aus einem Werkvertrag. Die
Die Beklagte lehnt die Bezahlung ab und beruft sich hierbei auf folgende Klausel im abgeschlossenen Werkvertrag:
"Die Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren in zwei Jahren."
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