Zu § 346 HGB Anwendung der Grundsätze eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf ein Baustellenprotokoll
KG, Urt. v. 18.09.2012 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob die Grundsätze eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf ein Baustellenprotokoll anwendbar sind.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind auf (Baustellen-)Protokolle entsprechend anwendbar. Der Auftragnehmer muss daher dem Inhalt eines vom Auftraggeber erstellten Protokolls unverzüglich widersprechen, will er verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche Genehmigung behandelt wird."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Wenn ein Auftragnehmer nach Durchführung einer Baustellenbesprechung vom Auftraggeber das hierzu erstellte Baustellenprotokoll erhält mit der darin enthaltenen verbindlichen Zusage des Auftragnehmers, eine erforderliche Werkstatt- und Montageplanung bis spätestens 07.12.2011 zu übergeben, kommt er in Verzug, wenn er innerhalb dieser Frist die Planung nicht erstellt. Dies berechtigt den Auftraggeber, den Vertrag wegen dieses Verzugs zu kündigen.
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