Zu §
OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.08.2013 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob vereinbarte Stundenlohnarbeiten auch ohne Stundenzettel bezahlt werden müssen.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Der Auftragnehmer kann der werkvertraglichen Verpflichtung zur Vorlage von Rapporten bzw. Stundenzetteln auch noch mit der Erteilung der Schlussrechnung genüge tun, soweit darin die erforderlichen Angaben enthalten sind bzw. nachgeholt werden. Die unterbliebene Vorlage von vertraglich vereinbarten Rapporten führt ebenso wenig wie die unterbliebene Vorlage von Stundenzetteln ohne weiteres zum Verlust des Werklohnanspruchs. Jedoch muss der Auftragnehmer dann nachträglich alle notwendigen Angaben machen, die in den Rapporten bzw. Stundenzetteln hätten enthalten sein müssen, um den Vergütungsanspruch zu rechtfertigen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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