Zu §§ 634, 635 BGB; §
BGH, Urt. v. 07.03.2013 - VII ZR 119/10 NJW 2013,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Auftraggeber vor der Abnahme eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung oder vertragsgerechten Herstellung verlangen kann und ob Kosten für eine unnötig aufwendige Methode der Mängelbeseitigung ersatzfähig sind.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Der Auftraggeber kann gemäß §
2. Der sachkundig beratene Auftraggeber kann regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Der Auftragnehmer hat die Kosten selbst dann zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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