Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2016 wird verworfen.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Juni 2016 wird abgelehnt.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Gerichtskosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
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