Der Kläger und der Zahnarzt Dr. L. sind Miteigentümer des um die Jahrhundertwende errichteten Hauses B. -Straße 31 in R. Für die Modernisierung dieses Hauses hat der Beklagte die Architektenleistungen erbracht.
Den Auftrag dazu hat ihm 1978 der Statiker K. formlos erteilt. K. verwaltete seinerzeit das Hauskonto der Eigentümer; er leistete im Mai 1978 und im August 1979 Abschlagszahlungen von insgesamt 20.000 DM.
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