Die Revision der Antragstellerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. November 2020 ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Antragstellerin wendet sich gegen eine - inzwischen außer Kraft getretene - Verlängerung einer Veränderungssperre.
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