Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.3.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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