OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.06.2022
6 U 60/21
Normen:
UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2023, 11
GRUR 2022, 1243
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 23.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 06 O 33/20

Angebot von Mietwagenfahrten ohne Wegestreckenzähler zu pauschalen Festpreisen über Vermittlungs-AppsKein Verstoß gegen eine MarktverhaltensregelungBegriff des pauschalen Festpreises

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 60/21

DRsp Nr. 2022/11457

Angebot von Mietwagenfahrten ohne Wegestreckenzähler zu pauschalen Festpreisen über Vermittlungs-Apps Kein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung Begriff des pauschalen Festpreises

1. § 30 BOKraft ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG.2. Verlangt die Ausnahmegenehmigung, mit der ein Mietwagen ohne Wegstreckenzähler eingesetzt werden darf, dass das Fahrzeug nur mit "pauschalen Festpreisen" eingesetzt wird, ist das auch dann der Fall, wenn das Fahrzeug über eine Vermittlungs-App bestellt wird und dem Kunden vor Fahrtbeginn für die gebuchte Strecke ein Preis angezeigt wird, der sich anschließend nicht mehr ändert. Es ist nicht erforderlich, dass für die gleiche Fahrtstrecke zu jeder Tageszeit und von jedem Fahrgast immer genau derselbe Preis verlangt wird.3. Auf ggf. abweichende Vorstellungen der Behörde, die die Ausnahmegenehmigung gewährt hat, kommt es im Rahmen einer objektiven Würdigung nicht an.Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.3.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe

I.