VGH Bayern - Beschluss vom 19.12.2017
1 ZB 16.1301
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
VG München, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 15.2972

Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten; Zuordnung eines Grundstücks zum Bebauungszusammenhang im Innenbereich bei Lage am Ortsrand

VGH Bayern, Beschluss vom 19.12.2017 - Aktenzeichen 1 ZB 16.1301

DRsp Nr. 2018/13559

Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten; Zuordnung eines Grundstücks zum Bebauungszusammenhang im Innenbereich bei Lage am Ortsrand

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5;

Gründe