Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 13.11.2013, 3-
Klarstellend wird das Urteil des Senats vom 29.7.2014 (auch) in Ziff. 3 aufgehoben.
3.Die Klägerin hat die Kosten aller Instanzen zu tragen.
4.Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
5.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|