Auf die Berufungen der Klägerinnen werden die Urteile des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.08.2015 und vom 30.11.2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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