OLG Köln - Beschluss vom 19.10.2022
11 U 247/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; BGB § 398; HGB § 128 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 05.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 104/20

Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines GebäudesKostenentscheidung im selbständigen BeweisverfahrenSpätere Geltendmachung eines materiellen KostenerstattungsanspruchsKein Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden an Bauteilen außerhalb des Gewerks eines Unternehmers

OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 11 U 247/21

DRsp Nr. 2022/15968

Ansprüche wegen fehlerhafter Abdichtung eines Gebäudes Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren Spätere Geltendmachung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs Kein Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden an Bauteilen außerhalb des Gewerks eines Unternehmers

1. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach § 494a ZPO steht der späteren Gelendmachung eines materiellen Kostenerstattungsanspruchs aus §§ 634 Nr. 4, 280 BGB wegen der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten.