Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 23.06.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin zu 2) 90.361,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) 66 % zu gleichen Teilen und die Beklagte 34 %.
Von den Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) zu 33 % zu gleichen Teilen und die Beklagte zu 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Forderung abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Beschluss
Der Gegenstandswert für den Berufungsrechtszug wird auf 134.684,81 € festgesetzt
I.
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