Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.09.2021, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. 1. 2. 3. II.
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