OLG Köln - Urteil vom 04.11.2022
6 U 183/21
Normen:
UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 3a;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 62/20

Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung von hölzernen Spieltürmen für den Außenbereich

OLG Köln, Urteil vom 04.11.2022 - Aktenzeichen 6 U 183/21

DRsp Nr. 2022/16462

Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung von hölzernen Spieltürmen für den Außenbereich

Eine unlautere Nachahmung hölzerner Spielzimmer für den Außenbereich ist nicht gegeben, wenn zwar von einer Nachahmung wesentlicher Konstruktionsmerkmale auszugehen ist, die Produkte des Klägers jedoch nur geringe, nicht durch Bekanntheit gesteigerte Eigenart aufweisen und die nachgeahmten Produkte sich im Detail in der Ausführung unterscheiden.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.09.2021, Az. 33 O 62/20, wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 3a;

Gründe

I.

I. 1. 2. 3. II.