Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet T* ...", den die Antragsgegnerin am 11. September 2018 beschlossen und am 13. Dezember 2018 bekanntgemacht hat (im Folgenden: Bebauungsplan). Gegenstand der angefochtenen Planung der Gemeinde Bruck ist die Weiterentwicklung des vorhandenen Gewerbegebiets "T* ..." nach Süden zur Schaffung bedarfsgerechter Gewerbeflächen primär für Betriebe aus der Region. Das streitgegenständliche Gewerbegebiet wird über die St* ... (G* ...er Straße) erschlossen.
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