Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. April 2008 und das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau vom 25. Mai 2007 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
Der beklagte Architekt wendet sich gegen seine Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz. Im Revisionsverfahren geht es darum, ob er sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann.
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