Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe nicht vorliegen oder nicht hinreichend dargelegt sind (vgl. §
1. Die Auslegung des Berufungszulassungsantrags vom 21. September 2017 ergibt, dass die Kläger einen Verfahrensmangel in Form einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nach §
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