Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. April 2009 - 4 L 4/09 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auf 14.160,- € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7.4.2009 hat keinen Erfolg. Aus den von den Antragstellern gemäß §
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