OVG Sachsen - Beschluss vom 02.06.2009 (1 B 222/09)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000,- € festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt die vorläufige Außervollzugsetzung [...]