Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Januar 2009 - 7 K 2511/06 - wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 24.000,- € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Beklagte hat nicht gemäß §
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