OVG Sachsen - Beschluss vom 29.09.2009
1 A 667/08
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SächsBO § 59 Abs. 1; SächsWG § 100 Abs. 1; SächsWG § 100 Abs. 2 S. 1; SächsWG § 100a Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2010, 254 (LS)
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 29.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1298/07

Verletzung nachbarschützender Normen und des Rücksichtnahmegebots durch eine Baugenehmigung für ein Vorhaben in einem Überschwemmungsgebiet; Wesentliche Änderung baulicher Anlagen durch die Nutzungsänderung einer Scheune; Beeinflussung des Hochwasserabflusses und der Hochwasserrückhaltung durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 1 A 667/08

DRsp Nr. 2009/25117

Verletzung nachbarschützender Normen und des Rücksichtnahmegebots durch eine Baugenehmigung für ein Vorhaben in einem Überschwemmungsgebiet; Wesentliche Änderung baulicher Anlagen durch die Nutzungsänderung einer Scheune; Beeinflussung des Hochwasserabflusses und der Hochwasserrückhaltung durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken

Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 29. September 2008 - 3 K 1298/07 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SächsBO § 59 Abs. 1; SächsWG § 100 Abs. 1; SächsWG § 100 Abs. 2 S. 1; SächsWG § 100a Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe: