Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. März 2009 - 4 L 1688/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Beschwerdefrist dargelegten Beschwerdegründe, die gem. §
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