Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 5. Dezember 2007 - 3 K 2023/01 - wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- € festgesetzt.
Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Klägerin hat nicht entsprechend §
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