OVG Sachsen - Beschluss vom 08.09.2009
1 A 742/08
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; BauGB § 34 Abs. 1; SächsBO § 72; SächsBO § 75;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 23.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 58/07

Geltendmachung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens

OVG Sachsen, Beschluss vom 08.09.2009 - Aktenzeichen 1 A 742/08

DRsp Nr. 2009/24061

Geltendmachung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 23. Juli 2008 - 4 K 58/07 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 120.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; BauGB § 34 Abs. 1; SächsBO § 72; SächsBO § 75;

Gründe