Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Januar 2008 - 2 K 2457/04 - zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.961,23 € festgesetzt.
Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22.1.2008 hat keinen Erfolg. Aus dem Antragsvorbringen ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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