Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1. Juli 2009 -
Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht hat Erfolg. Mit seinem Beschwerdevorbringen hat der Kläger dargelegt, dass die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|