OVG Sachsen - Beschluss vom 06.11.2009
1 A 668/08
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; Ziff. 1 S. 2 Buchst. b; TA-Lärm ;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 05.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1704/05

Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Pflicht zur Einholung einer Geräuschimmissionsprognose; Anwendung der TA-Lärm auf Freiluftgaststätten

OVG Sachsen, Beschluss vom 06.11.2009 - Aktenzeichen 1 A 668/08

DRsp Nr. 2009/27292

Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Pflicht zur Einholung einer Geräuschimmissionsprognose; Anwendung der TA-Lärm auf Freiluftgaststätten

Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO beziehen sich auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die Begründung. Eine Zulassung der Berufung wegen dieses Grundes scheidet aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. August 2008 - 7 K 1704/05 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; Ziff. 1 S. 2 Buchst. b; TA-Lärm ;

Gründe