Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 6. März 2009 - - geändert. Die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen mit Bescheid vom 6. August 2008 erteilte Baugenehmigung wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragsgegnerin. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird für das Verfahren in beiden Rechtszügen auf jeweils 15.000,- EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|