Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Februar 2009 - 7 L 1921/08 - werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 € festgesetzt.
Die zulässigen Beschwerden sind nicht begründet. Aus den von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen vorgetragenen Gründen - auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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