Der Antrag auf Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans Nr. 1...., ................. Nr. .., ...............straße/.............. wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 1...., ................. Nr. .., ...............straße/.............. (im Folgenden: Bebauungsplan Nr. 1....), mit dem kein Baufenster für sein im Plangebiet liegendes Flurstück ausgewiesen wurde.
Er ist Eigentümer des Grundstücks .................-Straße ... in ........, Flurstück Nr. F1.. der Gemarkung .......... Das Grundstück ist ca. 2.600 qm groß. Auf dem Grundstück befinden sich ein aus den vierziger Jahren stammender massiver Steinschuppen und ein Bungalow, den der Antragsteller nach seinen Angaben seit etwa 20 Jahren zu Wohnzwecken nutzt.
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