OVG Sachsen - Urteil vom 17.09.2009
1 D 15/07
Normen:
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 233 Abs. 1 S. 1; BauGB § 244 Abs. 2 S. 1; SächsWaldG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2010, 256 (LS)

Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Ausweisung des Flurstücks eines Wochenendhausbesitzers als Wald; Baurechtliche Zustimmung des Ausbaus eines Wochenendhauses als Eigenheim; Umfang der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte im Hinblick auf das Abwägungsgebot; Rechtliche Auswirkungen eines Abwägungsdefizits auf die Wirksamkeit eines Bebauungsplans

OVG Sachsen, Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen 1 D 15/07

DRsp Nr. 2009/25101

Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Ausweisung des Flurstücks eines Wochenendhausbesitzers als Wald; Baurechtliche Zustimmung des Ausbaus eines Wochenendhauses als Eigenheim; Umfang der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte im Hinblick auf das Abwägungsgebot; Rechtliche Auswirkungen eines Abwägungsdefizits auf die Wirksamkeit eines Bebauungsplans

Tenor:

Der Antrag auf Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans Nr. 1...., ................. Nr. .., ...............straße/.............. wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 233 Abs. 1 S. 1; BauGB § 244 Abs. 2 S. 1; SächsWaldG § 2 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 1...., ................. Nr. .., ...............straße/.............. (im Folgenden: Bebauungsplan Nr. 1....), mit dem kein Baufenster für sein im Plangebiet liegendes Flurstück ausgewiesen wurde.

Er ist Eigentümer des Grundstücks .................-Straße ... in ........, Flurstück Nr. F1.. der Gemarkung .......... Das Grundstück ist ca. 2.600 qm groß. Auf dem Grundstück befinden sich ein aus den vierziger Jahren stammender massiver Steinschuppen und ein Bungalow, den der Antragsteller nach seinen Angaben seit etwa 20 Jahren zu Wohnzwecken nutzt.