Der am 8. Juni 2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "W." der Antragsgegnerin in der Fassung der am 24. April 2017 als Satzung beschlossenen 1. Änderung wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan "W." der Antragsgegnerin.
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