OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.12.2017
VII-Verg 8/17
Normen:
VgV § 60;

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen wegen nicht auskömmlicher Preise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2017 - Aktenzeichen VII-Verg 8/17

DRsp Nr. 2018/3673

Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen wegen nicht auskömmlicher Preise

Ein Angebot ist nicht als ungewöhnlich niedrig von der Wertung im Rahmen der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen auszunehmen, wenn es sich innerhalb der Preisspannen von aktuellen Ausschreibungen in der betreffenden Region bewegt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 31. Januar 2017 (VK 1 - 49/16) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 500.000 Euro

Normenkette:

VgV § 60;

Gründe

I. Die Antragsgegnerin schrieb im September 2016 im offenen Verfahren Entsorgungsleistungen für die Dauer von zunächst einem Jahr in sechs Hauptlosen in ihrem Stadtgebiet aus. Lose waren, unterteilt nach Abfallarten und -mengen (siehe Vergabeunterlagen - 2 Leistungsbeschreibung - 2.1.8 Abfallmengen, S. 26):

1 Grobfraktion/Siebüberlauf (Abfallschlüssel 19 12 12 gemäß Anlage zu § 2 Abs. 1 Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis - AVV),

2 Kunststoffe (Abfallschlüssel 19 12 04 - in zwei gleich großen Mengenlosen a und b),

3 Feinfraktion/Organikfraktion (kleiner als 50 mm; Abfallschlüssel 19 12 12 - in vier gleich großen Mengenlosen a bis d),