OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.09.2022
Verg 40/21
Normen:
GWB § 171 Abs. 1 S. 2; GWB § 97 Abs. 4; GWB § 97 Abs. 6; GWB § 160 Abs. 2; GWB § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3;

Ausschreibung Rahmenvertrag über Postdienstleistungen durch Krankenkasse im offenen VerfahrenRüge Unterlassung Losbildung bezüglich Zustellregionen bei Rahmenvertrag über PostdienstleistungenNachprüfungsantrag Vergabe Rahmenvertrag über Postdienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022 - Aktenzeichen Verg 40/21

DRsp Nr. 2023/12845

Ausschreibung Rahmenvertrag über Postdienstleistungen durch Krankenkasse im offenen Verfahren Rüge Unterlassung Losbildung bezüglich Zustellregionen bei Rahmenvertrag über Postdienstleistungen Nachprüfungsantrag Vergabe Rahmenvertrag über Postdienstleistungen

Für die Antragstellung in einem Nachprüfungsverfahren ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller ein Angebot tatsächlich auch bereits abgegeben hat. Im Rahmen der Vergabe sind auch mittelständische Unternehmen zu berücksichtigen. Bezüglich des Abschlusses eines Rahmenvertrages über Postdienstleistungen durch eine Krankenkasse sind daher Teillose zu bilden, damit auch regionale Zusteller ein Angebot abgeben können.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2021, VK 1-54/21, wird zurückgewiesen.

2.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen.

3.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 1.750.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 171 Abs. 1 S. 2; GWB § 97 Abs. 4; GWB § 97 Abs. 6; GWB § 160 Abs. 2; GWB § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 1. 2. 3. 4.