OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.12.2016
20 B 710/16.AK
Normen:
PBefG § 28 Abs. 1 S. 1-2; PBefG § 29 Abs. 1 S. 1; PBefG § 29 Abs. 4 S. 1; PBefG § 29 Abs. 8; StrWG § 38; StrWG § 39; UVPG § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1-4; UVPG § 11 S. 1; BImSchG § 47; 39. BImSchV § 27; GG Art. 14 Abs. 3 S. 1; ÖPNVG § 2 Abs. 1; VwVfG NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BNatSchG § 15 Abs. 2;

Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen i.R.d. Planfeststellung; Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung i.R.d. Abwägungsgebots; Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2016 - Aktenzeichen 20 B 710/16.AK

DRsp Nr. 2017/6120

Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen i.R.d. Planfeststellung; Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung i.R.d. Abwägungsgebots; Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren

Die Planrechtfertigung erfordert, dass das Vorhaben mit den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes übereinstimmt (fachplanerische Zielkonformität) und in der konkreten Situation erforderlich ist. Letzteres ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist. Spricht bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage Überwiegendes dafür, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss an keinen Rechtsfehlern leidet, so bleibt der Antrag, die aufschiebende Wirkung des planfestgestellten Vorhabens anzuordnen, ohne Erfolg.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt

Normenkette:

PBefG § 28 Abs. 1 S. 1-2; PBefG § 29 Abs. 1 S. 1; PBefG § 29 Abs. 4 S. 1; PBefG § 29 Abs. 8; StrWG § 38; StrWG § 39; UVPG § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1-4; UVPG § 11 S. 1; BImSchG § 47; 39. BImSchV § 27; GG Art. 14 Abs. 3 S. 1; ÖPNVG § 2 Abs. 1; VwVfG NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BNatSchG § 15 Abs. 2;

Gründe

Der Antrag,