Die Satzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich vom 28.08.2008 über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes "Windpark H " wird außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
I.
1. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|