Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Mitwirkung (möglicherweise) wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossener Stadtratsmitglieder; Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung (verneint); Geschäftsordnung des Stadtrats; Organzuständigkeit; Übertragung der Zuständigkeit für eine Änderung von Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren auf einen beschließenden Ausschuss; Verstoß nur gegen die Geschäftsordnung (und nicht auch gesetzliche Vorschriften); Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Geltendmachen von Verfahrensverstößen und Abwägungsmängeln in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht; Versäumung der Rügefrist; entsprechende Anwendung von § 167 ZPO (verneint); Abwägungsgebot; Abwägungsfehler mit räumlich begrenzten Auswirkungen; Hinausgehen über den Antrag bei Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans
VGH Bayern, Urteil vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 1 N 08.1119
DRsp Nr. 2009/3550
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Mitwirkung (möglicherweise) wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossener Stadtratsmitglieder; Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung (verneint); Geschäftsordnung des Stadtrats; Organzuständigkeit; Übertragung der Zuständigkeit für eine Änderung von Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren auf einen beschließenden Ausschuss; Verstoß nur gegen die Geschäftsordnung (und nicht auch gesetzliche Vorschriften); Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Geltendmachen von Verfahrensverstößen und Abwägungsmängeln in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht; Versäumung der Rügefrist; entsprechende Anwendung von § 167ZPO (verneint); Abwägungsgebot; Abwägungsfehler mit räumlich begrenzten Auswirkungen; Hinausgehen über den Antrag bei Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans
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