VGH Bayern - Urteil vom 30.01.2009
1 N 08.1119
Normen:
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 47 Abs. 2 a; VwGO § 88 Abs. 1; GO Art. 32 Abs. 2; GO Art. 45; GO Art. 49 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 13; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2; BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ZPO § 167;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 39
NVwZ-RR 2009, 835
UPR 2010, 280

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Mitwirkung (möglicherweise) wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossener Stadtratsmitglieder; Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung (verneint); Geschäftsordnung des Stadtrats; Organzuständigkeit; Übertragung der Zuständigkeit für eine Änderung von Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren auf einen beschließenden Ausschuss; Verstoß nur gegen die Geschäftsordnung (und nicht auch gesetzliche Vorschriften); Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Geltendmachen von Verfahrensverstößen und Abwägungsmängeln in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht; Versäumung der Rügefrist; entsprechende Anwendung von § 167 ZPO (verneint); Abwägungsgebot; Abwägungsfehler mit räumlich begrenzten Auswirkungen; Hinausgehen über den Antrag bei Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Urteil vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 1 N 08.1119

DRsp Nr. 2009/3550

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Mitwirkung (möglicherweise) wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossener Stadtratsmitglieder; Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung (verneint); Geschäftsordnung des Stadtrats; Organzuständigkeit; Übertragung der Zuständigkeit für eine Änderung von Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren auf einen beschließenden Ausschuss; Verstoß nur gegen die Geschäftsordnung (und nicht auch gesetzliche Vorschriften); Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Geltendmachen von Verfahrensverstößen und Abwägungsmängeln in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht; Versäumung der Rügefrist; entsprechende Anwendung von § 167 ZPO (verneint); Abwägungsgebot; Abwägungsfehler mit räumlich begrenzten Auswirkungen; Hinausgehen über den Antrag bei Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans