VGH Bayern - Beschluss vom 12.03.2019
1 NE 19.85
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung eines Einzelwohnhauses; Problematik der an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden Wohnbebauung; Bewertung der Ortsteilqualität eines ländlich geprägten Weilers

VGH Bayern, Beschluss vom 12.03.2019 - Aktenzeichen 1 NE 19.85

DRsp Nr. 2019/4954

Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung eines Einzelwohnhauses; Problematik der an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden Wohnbebauung; Bewertung der Ortsteilqualität eines ländlich geprägten Weilers

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ergänzungssatzung "N... Südost", die die Antragsgegnerin am 12. November 2018 beschlossen und am 6. Dezember 2018 bekanntgemacht hat (im Folgenden: Satzung). Mit der Satzung sollen auf dem nördlichen Teil des Grundstücks FlNr. ... die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einzelwohnhauses geschaffen werden. Der Antragsteller ist Eigentümer u.a. der außerhalb des Umgriffs der Satzung gelegenen Grundstücke FlNr. ... und ... der Gemarkung B... Er betreibt auf diesen und weiteren Grundstücken einen landwirtschaftlichen Betrieb und befürchtet durch die heranrückende Wohnbebauung Nachteile für seinen landwirtschaftlichen Betrieb.