Auf die Anträge der Antragsteller zu 1 bis 3 werden die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der Antragsgegnerin vom 29. Juni 2006, soweit sie sich auf Flächen entlang der östlich des Grundstücks xxxx-xxxxxstraße 10 verlaufenden xxxxxxxxxxstraße erstreckt, und die hierzu ergangene 1. Änderungssatzung der Antragsgegnerin vom 24. Januar 2008 für unwirksam erklärt.
Der Antrag des Antragstellers zu 4 wird abgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|