BVerwG - Urteil vom 13.06.1980
IV C 63.77
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 1980, 553
BBauBl 1981, 188
BRS 36 Nr. 101
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 164
DÖV 1980, 765
NJW 1981, 935
NuR 1981, 24
SchlHA 1980, 189
ZMR 1981, 278
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 21.11.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 94/73
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.03.1977 - I A 39/75,

Begriff des vergleichbaren Gebäudes i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

BVerwG, Urteil vom 13.06.1980 - Aktenzeichen IV C 63.77

DRsp Nr. 2009/19444

Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

Ein "vergleichbares" Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG ist nicht gegeben, wenn das neue Gebäude von dem zerstörten Gebäude in seiner Funktion, d.h. seiner objektiven Zweckbestimmung, wesentlich abweicht (im Anschluß an das Urteil vom 08. Juni 1979 - BVerwG IV C 23.77 - BVerwGE 58, 124).

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5; BBauG § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der bauaufsichtlichen Genehmigung für den Wiederaufbau einer durch Brand zerstörten Holzblockhütte am Rande eines Flugplatzes.

Der Kläger ist seit 1964 Pächter eines privaten Flugplatzgeländes in T-A, das einige hundert Meter vom Ortsrand des Ortsteils A liegt. In dem gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden U, T, M und H ist es als Fläche für den Luftverkehr dargestellt. Am Ende des Flugfeldes befindet sich ein zweigeschossiges Mehrzweckgebäude mit Anbau. Es enthält eine Unterstellhalle für Motor- und Segelflugzeuge sowie den "Tower". Dieser besteht aus einem zweigeschossigen Bau mit zwei Aufenthaltsräumen, deren unterer dem Flugleiter und deren oberer als "Privatbüro" dem Kläger dient. In dem Anbau sind Garage, Toiletten, Aufenthaltsraum mit Theke und Werkstatt untergebracht.