Gegen die Nebenbetroffene wird wegen der in dem Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 23. Dezember 2015 (Az. B10-47111-Kh-50/14) bezeichneten Kartellordnungswidrigkeit eine Geldbuße von
20.000.000 Euro
verhängt.
Die Nebenbetroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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