VGH Bayern - Beschluss vom 11.12.2017
4 ZB 17.31557
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 25.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen B 3 K 17.31864

Berücksichtigung von Verstößen gegen das Völkerrecht im Rahmen der Bewertung einer Verfolgungssituation

VGH Bayern, Beschluss vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 4 ZB 17.31557

DRsp Nr. 2018/13714

Berücksichtigung von Verstößen gegen das Völkerrecht im Rahmen der Bewertung einer Verfolgungssituation

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

III.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe

1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die Berufung ist nicht gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG wegen eines Verfahrensmangels in Gestalt der - allein erhobenen - Gehörsrüge nach § 138 Nr. 3 VwGO zuzulassen.