Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04 - "Mischkalkulationen"

Zu § 21 Nr. 1 und § 25 Nr. 1 VOB/A Mischkalkulation, Spekulationspreise

BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04 - "Mischkalkulationen" VergabeR 2004, 473 = IBR 2004, 448

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu:

Zulässigkeit von Mischkalkulationen/Spekulationspreisen

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise in einzelnen Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A).

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: