Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
I.
Der Beigeladene wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. September 2017, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage der benachbarten Antragstellerin gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 9. Juni 2017, den das Landratsamt Sch. für die Errichtung eines Biergartens mit (zusätzlichen) Gastplätzen für 75 Personen auf dem Grundstück FlNr. ... der Gemarkung S... (Baugrundstück) erteilt hatte, angeordnet wurde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|