1. Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2. Mai 2017 - Az VK-B 1 - 05/17 - wird aufgehoben.
2. Das Vergabeverfahren der Schülerbeförderung im Bezirk R###### basierend auf der EU-Bekanntmachungs-Nr.########## wird zu den Losen 1-6 in den Stand vor Ausschluss der Angebote der Antragstellerin von Januar 2017 zurückversetzt.
3. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auch vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.
4. Der Senat weist darauf hin, dass mit dieser Entscheidung der Eiltantrag der Antragstellerin (Beschwerdeantrag zu Ziffer 7) sich in der Hauptsache erledigt haben dürfte. Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen den Antrag für erledigt zu erklären, und der Antragsgegner erhält binnen gleicher Frist Gelegenheit, sich einem solchen Erledigungsantrag anzuschließen.
5. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
I.
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