Der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 10.09.2019, Az. RMF-
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht das streitgegenständliche Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen und bei erneuter Vergabe die Rechtsauffassung des Senats zu beachten.
III.Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist.
IV.Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigen für die Antragstellerin in dem Verfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.
V.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragstellerin, mit Ausnahme der Kosten für das Verfahren nach §
I.
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