Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr in Ziffer 5 des Beschlusses der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 29. September 2021 - VK-B-1-04/21 - wird diese auf 19.450 Euro herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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