KG - Beschluss vom 11.05.2022
Verg 5/21
Normen:
GWB § 171 Abs. 1 S. 1; GWB § 172; GWB § 182 Abs. 1; GWB § 182 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VK Berlin, vom 29.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen VK-B-1-04/21

Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses einer VergabekammerAnsatz eines überhöhten KonzessionswertesGesamtumsatz für die Laufzeit einer Konzession

KG, Beschluss vom 11.05.2022 - Aktenzeichen Verg 5/21

DRsp Nr. 2022/13630

Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses einer Vergabekammer Ansatz eines überhöhten Konzessionswertes Gesamtumsatz für die Laufzeit einer Konzession

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr in Ziffer 5 des Beschlusses der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 29. September 2021 - VK-B-1-04/21 - wird diese auf 19.450 Euro herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GWB § 171 Abs. 1 S. 1; GWB § 172; GWB § 182 Abs. 1; GWB § 182 Abs. 2;

Gründe:

I.