Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten vom 5. November 2014, mit dem er unter Zwangsgeldandrohung verpflichtet wurde, eine auf dem im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gelegenen, ca. 3 ha großen Grundstück FlNr. ... der Gemarkung D ... vormals als Wildschutzzaun errichtete Einfriedung zu beseitigen.
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