Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. März 2021 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
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